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Compliance: Kartellrechtliche Relevanz von Verbandstreffen

Das europäische und nationale Kartellrecht untersagt, im Rahmen von Verbandstreffen wettbewerbsrelevante Themen wie Preise oder Preiselemente zu diskutieren oder sensible Unternehmensdaten auszutauschen. Ebenso ist untersagt, Verhaltensweisen im Wettbewerb abzustimmen bzw. entsprechende Beschlüsse oder Vereinbarungen zu treffen.

Diese Regeln gelten während aller Veranstaltungen des Verbandes, einschließlich der Veranstaltungspausen. Verstöße gegen das Kartellrecht können mit hohen Bußgeldern geahndet werden, die der Verband, seine Mitgliedsunternehmen und u.U. auch Beschäftigte persönlich zu tragen haben. Von daher ist die Beachtung des Kartellrechts unerlässlich.

Wir bitten daher nachdrücklich um Beachtung und Kenntnisnahme und weisen zusätzlich auf den zu dieser Thematik von der Rechtsabteilung des VDMA herausgegebenen Leitfaden hin: VDMA Compliance-Vorschriften