Normenausschuss Werkzeugmaschinen
Der Normenausschuss Werkzeugmaschinen (NWM) im DIN ist zuständig für die nationale, europäische (CEN) und internationale (ISO) Normung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung sowie für die Bearbeitung anderer technischer Werkstoffe. Der NWM ist ein externer Normenausschuss des DIN und finanziell, organisatorisch und personell an den Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) angegliedert. Die Arbeit des NWM erfolgt nach den in DIN 820 festgelegten Normungsgrundsätzen.
Die hauptsächlich behandelten Werkzeugmaschinenarten sind Abtragmaschinen, Baueinheiten für Sonder- und Transfermaschinen, Bohrmaschinen, Drehmaschinen, Fräsmaschinen und Fräs-Bohrmaschinen, Hobel- und Stoßmaschinen, Pressen für Metall, Räummaschinen, Sägemaschinen für Metall, Schleifmaschinen, Spindelköpfe, Umformmaschinen für Metall, Verzahnmaschinen.
Die Normungstätigkeit des NWM umfasst die Bearbeitung von Normen für Baugrößen, Baugruppen und Bauteile für Werkzeugmaschinen, Begriffe, Definitionen und Grundlagen, Bezeichnungen, Bildzeichen, Kennwerte, Maße, Prüf- und Abnahmebedingungen für Werkzeugmaschinen, Qualität, Schnittstellen und Anschlussmaße, Sicherheit von Werkzeugmaschinen z.B. zur Konkretisierung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EU-Maschinen-Richtlinie sowie technische Lieferbedingungen.
Aufgabe und Ziel der Normungsarbeit
Die Hauptaufgabe des NWM ist die konsensbasierte Normungsarbeit unter Einbeziehung aller interessierten Kreise. Hierzu gehören Hersteller und Anwender von Werkzeugmaschinen und deren Komponenten sowie Hochschulen, Forschungsinstitute, Berufsgenossenschaften, Ministerien und Behörden sowie Vertreter der betroffenen DIN-, CEN-, und ISO-Gremien.
Ziele der Normungsarbeit sind in erster Linie zu suchen in Kostenreduzierungen und Effizienzsteigerungen. Diese werden erreicht durch die Standardisierung von Schnittstellen und Prüfmethoden, aber z.B. auch durch die Festlegung von einheitlichen sicherheitstechnischen Maßnahmen.
Mitarbeiter und Gremien des NWM
Die Mitarbeiter des NWM übernehmen über die administrative Betreuung der Normungsarbeit hinaus auch inhaltliche Aufgaben im Normungsprozess. Damit unterstützen sie in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), damit diese ihre begrenzten Ressourcen auf die fachspezifischen Themen konzentrieren können. Insbesondere auf europäische und internationaler Ebene übernimmt der NWM oft stellvertretend für die deutschen Hersteller das Einbringen fachlicher Beiträge in die Gremien. Diese Beiträge werden in den jeweiligen nationalen Spiegelausschüssen erarbeitet, die ebenfalls vom NWM betreut werden.
Die Gremien des NWM setzen sich zusammen aus 15 Arbeitsausschüssen mit 48 Unterausschüssen, die fachspezifisch nach Maschinenarten bzw. Themengebieten untergliedert sind.
Einbringen von Normungsvorschlägen
Die Vorschläge für neue Normenprojekte kommen in erster Linie aus der Industrie. Lediglich bei europäischen Sicherheitsnormen werden die Normungsaufgaben über die Europäische Kommission erteilt. Das Einbringen von Normungsvorschlägen erfolgt häufig in einem recht späten Stadium, d.h. wenn eine Technologie oder ein Produkt sich bereits am Markt befinden. Dabei ist es für Hersteller wie Anwender oft sinnvoll, die Normungsarbeit zu nutzen, um neue Technologien als Werkzeug zu etablieren. Für diesen Fall gibt es die entwicklungsbegleitende Normung, die seitens des DIN in hohem Maße unterstützt wird. Sie reduziert die Arbeitszeiten für Normen erheblich und kann dazu beitragen, das Erscheinen der Norm mit der Platzierung des Produktes am Markt zu synchronisieren.
“Wer die Norm macht, hat den Markt!” (Wolfgang Clement, Bundesminister a.D.)
Die aktive Beteiligung an der Normungsarbeit bringt Vorteile und Nutzen. Nur Akteure, die sich in die Normungsarbeit einbringen, können spätere Norminhalte beeinflussen und verfügen über einen Informationsvorsprung, den sie frühzeitig in eine normenkonforme Entwicklungstätigkeit übersetzen können. Damit setzen sie nicht nur Maßstäbe und sparen Kosten, sondern können den Erfahrungsaustausch innerhalb der Normungsgremien als Sekundärnutzen verbuchen.