Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten gesetzlich vorgeschrieben
Viele Unternehmen suchen nach Lösungen für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Viele Unternehmen suchen nach Lösungen für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Auch kleine Betriebe werden die Auswirkungen als Zulieferer zu spüren bekommen. Bei Nichteinhaltung des Gesetzes drohen unter anderem Geldbußen von bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes. Bei mehreren Tausend Lieferanten können IT-Tools wie der „osapiens Hub“ der osapiens Services GmbH, Mannheim, helfen.
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