Die USA erheben seit dem 06. Juli Strafzölle auf Warenlieferungen aus China. Betroffen sind über 1.100 Produkte, darunter sind auch alle Warennummern für Werkzeugmaschinen enthalten.

Hierzu gibt es aktuelle Entwicklungen. Der US-Handelsbeauftragte hat eine offizielle Mitteilung zu Anträgen auf Ausnahmen von den seit dem 6. Juli geltenden Strafzöllen auf chinesische Waren veröffentlicht. Anträge können nur von betroffenen Unternehmen oder Verbänden in den USA gestellt werden. Frist für die Anträge durch US-Importeure ist der 9. Oktober 2018.

Die Außenwirtschaftsabteilung des VDMA informiert in den folgenden zwei Online-Artikeln ausführlich über die Thematik:

US-Strafzölle auf chinesische Warenlieferungen ab 6. Juli 2018

Möglichkeit der Ausnahmen von US-Strafzöllen

 

Bernhard Geis
VDW, Frankfurt am Main